
§ 1
Geltungsbereich
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Petra Wieneke
Tierbestattungen (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgen
Auftraggeber) in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt wurde.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Bestätigung der Haustierverfügung zur Einäscherung
durch den Auftragnehmer ist eine Beauftragung zur Durchführung einer
Haustierkremierung zustande gekommen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist
nur bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Haustieres durch das Krematorium
möglich. Bei Ausübung des Rücktritts wird dem Auftraggeber
von dem Auftragnehmer ein Pauschalbetrag in Höhe von 75,00 € für
die erbrachten Aufwendungen in Rechnung gestellt.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Die vom Auftragnehmer genannten Peise verstehen sich ohne Verpackungs-
und Versandkosten. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird,
gelten die Preise laut Preisliste. Diese wird mit dem Kunden vor Vertragsabschluss
besprochen und ist ausdrücklich Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der vereinbarte Betrag für die vereinbarten Leistungen vorab auf das von der Auftragnehmerin genannte Konto zu überweisen, mit der Ausführung des Auftrages wird erst bei Nachweis des Zahlungseingangs begonnen. Sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht anders schriftlich vereinbart, bleibt der Gegenstand der Beauftragung bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
(5) Alle Forderungen des Verkäufers werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
§ 4 Ausführung
(1)
Der Kremierung dürfen ausschließlich Haustiere, nicht aber
Nutztiere zugeführt werden.
(2) Angeboten werden sowohl Einzelkremierungen als auch Sammelkremierungen von Haustieren. Im Rahmen der Einzel- als auch Sammelkremierung wird das Tier zunächst von dem Auftragnehmer entweder beim Kunden oder bei dem beauftragten Tierarzt abgeholt und dann an das Krematorium weitergeleitet. Es besteht für den Auftraggeber auch die Möglichkeit, nach Absprache das Tier zur Adresse des Auftragnehmers persönlich zu verbringen.
(3)
Bei der Einzelkremierung wird die Asche des Tieres vom Krematorium in
einer verplombten Verpackung an
den Auftragnehmer zurückgeschickt, wo
diese dann in eine zuvor vom Auftraggeber ausgewählte Urne eingefüllt
wird. Alsdann wird der Auftraggeber telefonisch informiert, dass er die Urne
abholen könne. Alternativ kann auch vereinbart werden, dass die Urne
dem Kunden jeweils persönlich überbracht wird. Die Terminabsprach
zur Vereinbarung der Übergabe erfolgt telefonisch.
(4) Bei Sammelkremierungen wird die Asche nach der Kremierung vom Krematorium
auf dem Grundstück des Krematoriums ausgestreut. Für die ordnungsgemäße
Ausführung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
§
5 Gewährleistung und Haftung
(1)
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag nach den vom zuständigen
Veterinäramt vorgegebenen Verfahrensweisen auszuführen. Für
Fehler des ausführenden Krematoriums haftet der Auftragnehmer nicht.
(2)
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden des Kunden durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragsnehmers,
für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz
ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies
gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers
verursacht werden.
(3) Soweit der Auftragsnehmer nicht aufgrund einer übernommenen Garantie
haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie
folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden
haftet der Auftragsnehmer nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung der Auftragsnehmer für
einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden
ist die Haftung des Auftragsnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren
Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises
beschränkt.
(5) Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für
eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284
BGB).
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers.
§ 6
Datenschutz
(1)
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen
Daten werden gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbestimmt
verarbeitet und gespeichert. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die
Auslieferung und Rechnungstellung.
(2) Alle Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt. Lediglich der Name des Auftraggebers wird an das ausführende Krematorium zwecks Erstellung des für jede Kremierung erstellten Zertifikats übermittelt. Eine darüber hinausgehenden Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 7 Erfüllungsort,Gerichtsstand
(1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort für
Zahlung und Lieferung.
(2) Der Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Detmold.
§ 8
Schlussbestimmungen
(1)
Für alle Vertragsverhältnisse gilt unter Ausschluss ausländischen
Rechts und des UN-Kaufrechts nur deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3)
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt
ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt
auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.